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Ausbildungsklassen: PKW

Klasse B

gültig für alle Kraftfahrzeuge mit maximal 3.500 kg zulässige Gesamtmasse und mit einem Anhänger mit maximal 750 kg zulässige Gesamtmasse. Es darf höchstens 8 Sitzplätze außer dem Führersitz geben. Wiegt der Anhänger mehr als 750 kg darf die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination maximal 3.500 kg betragen.

Voraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen; Einschluss der Klassen L und AM.

Mindestalter: 18 Jahren, bzw. 17 Jahren bei begleitetem Fahren.





Klasse B96

gültig für Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse 750 kg übersteigt. Die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination liegt über 3.500 kg aber maximal 4.250 kg.

Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber Schulung erforderlich.

Mindestalter: 18 Jahren, bzw. 17 Jahren bei begleitetem Fahren.


Klasse BE

gültig für die Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit über 750 kg und Kombination, aber maximal 3.500 kg.

Es ist keine Theorieprüfung, sondern nur noch die praktische Prüfung erforderlich.

Mindestalter: 18 Jahren, bzw. 17 Jahren bei begleitetem Fahren.



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